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Zum Wohl, Tier!

15.04.2026

 

Liebe Politiker! Liebe Beamte!

Zahlreiche Nachrichten erschüttern uns derzeit, die sicherlich alle wichtig sind. Dennoch muss hier auch ein Fall erörtert werden, der die sprachlichen Bemühungen von Journalisten exemplarisch bloßstellt. Statt sich in juristisch einwandfreier Weise mit dem Angriff eines Wildtieres auseinanderzusetzen, breitet die Presse wieder nur Plattheiten und Vorurteile aus, die dem Umgang mit Wildtieren nicht gerecht werden. Die Rede ist von einem Wolf / einer Wölfin, welcher / welche einer unbescholtenen Passantin vor einem Ikea Markt in Hamburg in die Hand gebissen hat.

Zunächst muss es korrekt natürlich mutmaßlich heißen. Ein mutmaßlicher Wolf / Wölfin hat eine mutmaßlich unbescholtene Frau vor einem mutmaßlichen Ikea Markt mutmaßlich gebissen. Auch für Tiere gilt die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung.

Das Tier entfernte sich nach dieser mutmaßlichen Tat in Richtung Hamburger Innenstadt, wo es alsbald von der Polizei in wenig waidmännischer Manier mit einer Schlinge aus der Binnenalster gezogen wurde. Die Identitätsfeststellung der Polizei ergab erst zu diesem Zeitpunkt, dass es sich um ein männliches Wesen handelte, erst jetzt durfte man also von einem mutmaßlichen Wolf und nicht von einer Wölfin sprechen. Dass es sich tatsächlich um einen Wolf handelte, wurde auch erst später amtlich festgestellt. Erst ab diesem Zeitpunkt wäre demnach von einem Wolf und nicht mehr von einem mutmaßlichen Wolf zu reden gewesen.

Wolf (Symbolbild)
Wolf (Symbolbild)

Die korrekte Einordnung des Geschehensablaufs wird allerdings dadurch behindert, dass es sich offensichtlich um ein Jungtier handelte. Somit kommt das Jugendstrafrecht zum Zuge, und die Staatsanwaltschaft Hamburg verhängte auch sofort eine Nachrichtensperre. Diese Entscheidung müssen wir respektieren. Es bleiben allerdings einige ungeklärte Fragen, die von der Politik und der Polizei zu beantworten wären.

1. Was hat den Jungwolf zu seiner Tat angetrieben? Was war sein Motiv? Was wollte der Wolf?

2. Was lässt sich über das Täterprofil des Jungwolfes sagen? Handelt es sich um einen Intensivtäter?

3. War die mutmaßlich unbescholtene Frau vor dem Ikea Markt vielleicht gar nicht unbescholten? Hatte sie den Jungwolf gar provoziert, so dass der Jungwolf sich in einer Notwehrlage wähnte und zurückbiss?

4. Hatte die mutmaßliche unbescholtene Frau vielleicht ein Stofftier von Ikea bei sich, und der Jungwolf wollte einfach nur spielen?

5. War Ikea seiner vertraglichen Pflicht zur Gefahrenabwehr nachgekommen und hätte Ikea den Jungwolf nicht durch geeignete Maßnahmen abwehren müssen?

6. Wie wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn der Jungwolf etwas gejault hätte, das wie "Asyl" klang?

7. Ist es überhaupt gerechtfertigt, zwischen Mensch und Tier in der Asylfrage zu unterscheiden? Man denke an die Tigermücke oder den Großen Bärenklau.

Gerade kommt eine Nachricht aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen herein: Eine Bundestagsabeordnete werde diesbezüglich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung richten. Wegen der mutmaßlichen Gefährdung für Leib und Leben und den zu ewartenden Morddrohungen möchte die Abgeordnete aus verständlichen Gründen anonym bleiben.

Mein Gott! kann man da nur noch sagen, wie sind wir eigentlich da hineingeraten?

Fragt sich

ein verstörtes Volk

 

 

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